thumb|150px|Inoffizielles Logo, welches gemeinfreies Material kennzeichnetDie Gemeinfreiheit (von engl.: public domain) bezeichnet alle schöpferischen Werke (siehe Wertschöpfung), welche keinem Urheberrecht mehr unterliegen oder ihm nie unterlegen haben.
Überblick
In allen Rechtsstaaten ? insbesondere in der sogenannten Westlichen Welt ? ist für alle schöpferischen Werke das jeweilige Urheberrecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere literarische, künstlerische, aber auch wissenschaftliche Arbeiten und seit einiger Zeit auch Software. Entsprechende Rechtsvorschriften nennen eine Ablauffrist für den zugestandenen Schutz (Schutzdauer).Nach deutschem und österreichischem Recht ist ein Totalverzicht auf das Urheberrecht ? etwa zugunsten der Allgemeinheit ? nicht möglich (dies wird aus UrhG-D bzw. § 19 UrhG-Ö abgeleitet). Daher gibt es dort auch keine Gemeinfreiheit durch Rechteverzicht wie in den USA, wo auf alle Rechte verzichtet werden kann und das